Nahverkehrslinien RoVG - Rosenheimer Verkehrsgesellschaft

Nahverkehrslinien


Hintergrundinformationen zum Nachverkehrsplan


Wer erstellt den Nahverkehrsplan?

In Bayern sind die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung einer angemessenen ÖPNV-Bedienung auf der Straße zuständig. Die Stadt und der Landkreis Rosenheim haben zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und engen Kooperation die Rosenheimer Verkehrsgesellschaft m.b.H. (RoVG) gegründet. Diese koordiniert die Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Eine fachliche Unterstützung erfolgt durch das Planungsbüro plan:mobil. Für den Schienenverkehr sind nicht Stadt und Landkreis Rosenheim Aufgabenträger, hier ist die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) im Auftrag des Freistaats Bayern zuständig.

Was ist der Nahverkehrsplan?

Im Nahverkehrsplan definieren Stadt und Landkreis, was sie unter der "ausreichenden Bedienung" der Bevölkerung mit dem ÖPNV verstehen. Dies bezieht sich sowohl auf die Quantität des Angebotes, also zum Beispiel die Festlegung von Fahrtenanzahl oder Takten oder der Bedienungszeiträume, in denen Busse verkehren sollen. Aber auch Anforderungen an die Qualität, also zum Beispiel der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge oder die Ausstattung der Haltestellen im Hinblick auf die Barrierefreiheit, spielen dabei eine wichtige Rolle. Ein wichtiger Bestandteil des Nahverkehrsplanes ist die Entwicklung eines Maßnahmenkonzeptes für die konkrete Umsetzung von Verbesserungen im ÖPNV-Angebot, der Ausstattung von Fahrzeugen und Haltestellen, der Infrastruktur oder der Fahrgastinformation. Kurz gesagt: der Nahverkehrsplan gibt Vorgaben für die Entwicklung eines zukünftigen Nahverkehrsangebots.

Welche Bedeutung hat der Nahverkehrsplan?

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgt in einer Zeit grundlegender neuer Anforderungen an das Mobilitätsangebot. Auswirkungen der demographischen Entwicklung, steigende Anforderungen des Klimaschutzes und der Luftreinhaltung sowie Änderungen im Mobilitätsverhalten der Menschen erfordern grundlegende Weichenstellung auch für eine längerfristige Entwicklung des OPNV.

Im Anforderungsprofil werden die Qualitätsstandards für die Weiterentwicklung des Mobilitätsangebots in Stadt und Landkreis definiert. Darauf aufbauend werden im Rahmen des Angebotskonzepts Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV entwickelt. Diese werden anschließend verkehrsplanerisch und wirtschaftlich bewertet. Und auch neuere Elemente wie das Mobilitätsmanagement oder die Einrichtung innovativer Mobilitätsangebote und -dienstleistungen erhalten Einzug in die Nahverkehrsplanung.

Die Anforderungen und die Festlegungen von Maßnahmen, die im Nahverkehrsplan genannt sind, dienen dazu, den Nahverkehr in Stadt und Landkreis Rosenheim auf hohem Niveau und kundengerecht weiter zu entwickeln.

Wie läuft die Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans ab?

Mit der Bearbeitung des Nahverkehrsplans wurde im Oktober 2017 begonnen. Der Arbeitsprozess ist durch eine intensive fachliche Abstimmung zwischen RoVG und dem Gutachterteam gekennzeichnet. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens werden neben den Städten und Gemeinden des Landkreises auch benachbarte Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen sowie Träger öffentlicher Belange informiert und um Anregungen gebeten.